Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB

 

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten.

Die Golf Post AG, Im Mediapark 5, 50670 Köln, trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

Zudem verfügt die Golf Post AG über die gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzabsicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und – sofern die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise ist – zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall einer Insolvenz.


Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.

  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.

  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter in Verbindung setzen können.

  • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.

  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (z. B. Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist. In jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten.

  • Wenn der Reiseveranstalter die Pauschalreise vor Beginn absagt, haben die Reisenden Anspruch auf Kostenerstattung und ggf. Entschädigung.

  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise erheblich geändert wird.

  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.

  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile nicht wie vereinbart durchgeführt werden, sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten („Kündigung“), wenn Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Pauschalreise hat.

  • Der Reisende hat Anspruch auf Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

  • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters werden Zahlungen zurückerstattet. Ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, wird zudem die Rückbeförderung sichergestellt.